Informationsfreiheitssatzung für München
Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger_in, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem.
Akteneinsichtsrechte Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt, liegt es an den Landesparlamenten und Stadträten, ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
Die Informationsfreiheitssatzung soll ein Recht einräumen, Informationen der Stadtverwaltung, sofern keine höheren Interesse dagegen stehen, einzusehen und gleichzeitig die Verpflichtung der Verwaltung, diese Informationen zugänglich zu machen.
Edepa ist dafür
Was Obama in den USA geschafft hat, sollte bei uns auch gehen: Alle behördlichen Daten, sofern nicht Sicherheit oder Datenschutz dagegen sprechen, wurden von Steuergeldern bezahlt, und gehören damit auch allen.