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Informationsfreiheitssatzung für München


Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger_in, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem.

Akteneinsichtsrechte Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt, liegt es an den Landesparlamenten und Stadträten, ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.

Die Informationsfreiheitssatzung soll ein Recht einräumen, Informationen der Stadtverwaltung, sofern keine höheren Interesse dagegen stehen, einzusehen und gleichzeitig die Verpflichtung der Verwaltung, diese Informationen zugänglich zu machen.


Diskussionen

  • Edepa ist dafür
    +3

    Was Obama in den USA geschafft hat, sollte bei uns auch gehen: Alle behördlichen Daten, sofern nicht Sicherheit oder Datenschutz dagegen sprechen, wurden von Steuergeldern bezahlt, und gehören damit auch allen.

  • dakoller ist dafür
    +2

    Ich habe gehört, daß der jetzige Vorschlag jedem fragenden Bürger persönlich die Kosten einer Anfrage bis zu 400€ aufbürden möchte. Das dürfte ein ziemlich gutes Mittel sein, die Zahl der Anfragen sehr gering zu halten.

    Ich würde sagen, daß Feedback an den Bürger mit zu den Kernaufgaben einer Verwaltung gehört und Kostenweiterbelastung nur im Ausnahmefall, d.h. wenn wirklich riesenhafter Aufwand entsteht, in Auge gefasst werden sollte.

  • Heike ist dafür
    +2

    Der Stadtrat stimmt demnächst darüber ab, ob eine solche Satzung für München erlassen werden soll (Würzburg, Coburg und elf weitere Kommunen haben das bereits getan).

  • gradl ist dafür
    +2

    In Sachen Informationsfreiheitssatzung sieht es sehr gut aus: Ich gehe davon aus, dass es eine rot/grüne Mehrheit im Stadtrat für dieses Vorhaben geben wird.

  • FlorianRoth ist dafür
    +1

    Wurde gerade im Stadtrat auf meine Initiative hin beschlossen. Die Gebühren sollen laut Satzung wirklich bis zu 500 € betragen - wir haben aber klargestellt, dass es in den meisten Fällen kostenlos oder mit sehr geringen Gebühren abgehen wird und zur Sicherheit die Verwaltung eine Art Kostenvoranschlag geben muss. Florian Roth

  • egovzweinull ist dafür
    +1

    Eine solche Satzung ist auf jeden Fall sinnvoll. Sie sollte über das Recht auf Einsicht hinaus auf jeden Fall auch eine Verpflichtung zur aktiven anfrageunabhängigen Veröffentlichung von bestimmten Gruppen von Verwaltungsdaten enthalten ( vgl. FHB http://wong.to/inmediasres ).

  • Über eine Informationsfreiheitssatzung wird am 19.1 im Personal- und Verwaltungsausschuss öffentlich verhandelt: http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/ris_sitzung_to.jsp?risid=2098409

  • IFSfan ist dafür
    +1

    Die Kommunen mit "gläsernen Rathäusern" haben gute Erfahrungen mit der Informationsfreiheitssatzung. Damit sind die Befürchtungen der Stadtverwaltung leicht zu entkräften. Siehe dazu http://www.informationsfreiheit.org/

  • Nordwind ist dafür
    +1

    Ich hatte mal ein Problem mit einer Gemeindeverwaltung irgendwo in Schleswig-Holstein, und die Akteneinsicht auf der Grundlage des Schleswig-Holsteinischen Informationsfreiheitsgesetzes hat mir sehr geholfen. Klar, dass die Verwaltung Obstruktion betrieb, wo sie nur konnte. Nach einer Beschwerde beim SH-Beauftragten für das Informationsfreiheitsgesetz (=Datenschutzbeauftragter) hat man die Unterlagen dann doch herausgerückt.

    Da sich die CSU in Bayern auf absehbare Zeit nicht trauen wird, ein Informationsfreiheitsgesetz zu machen, wäre eine entsprechende Münchner Stadtsatzung auch ein wichtiges politisches Signal.

    Allerdings ist das nichts, was die IT-Abteilung der Stadtverwaltung umsetzen kann; deshalb befürchte ich, dass das hier der falsche Ort für das Begehren sein könnte.

    • Wo steht denn, dass die IT der Stadt die Ideen (allein) umsetzen muss? Bei vielen Ideen hier ist das nicht möglich/sinnvoll. M.a.W. kann hier alles diskutiert werden, solange es itgendwie mit "München digital" zu tun hat. :-)

    • Absolut korrekt

  • pedipalpe ist dagegen
    -1

    Das erzeugt einen unheimlichen Verwaltungsaufwand. Die meisten Akten sind ja nicht vor Ort, sondern in einer zentralen Registratur oder Archiv, müssen also erst herangekarrt werden. Und alle Berufsquerulanten kommen in Scharen, um sich alle möglichen Akten "aus Prinzip" einzusehen.

    • 1) Man könnte auch eine geringe Gebühr, sagen wir fünf Euro erheben, um Masseneinsicht zu minimieren.

      2) Die Erfahrungen aus dem Bund zeigen eindeutig, dass die „Berufsquerulanten” nicht in Scharen kommen und uns überschwemmen. Dass das ganze Geld kostet, liegt auf der Hand. Aber es ist unser Geld.

      • Wie, unser Geld? Beim Bund vllt, aber die einzigen Steuern, die wir direkt an die Stadt bezahlen, sind Sachen wie Hundesteuer, Zweitwohnsteuer u.Ä.

        • Und wenn die Kommune Finanzhilfen vom Bund bekommt, ist es immer noch unser Geld.

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